Maßnahmen des Jahres 2017
Ab sofort wird für alle Teilnehmer der Zweitqualifizierungsmaßnahmen für die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen, die ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Maßnahme mindestens fünf Jahre im Grund- und Mittelschulbereich tätig sind, ein NOTENBONUS IN HÖHE VON 0,24 ( =maximal erreichbarer Notenbonus bei Bewerbungen über die Warteliste) gewährt. Dieser wird auch zu einem eventuellen Bonus für ein Erweiterungsfach addiert und wird wirksam, wenn der Bewerber nach der angegebenen Zeit eine Versetzung zurück an ein Gymnasium beantragt.
Der Bonus gilt auch rückwirkend für alle Teilnehmer der Maßnahmen ab 2015 und ist mit Gültigkeit bis zum Jahr 2025 geplant.
Bonusregelung für die Teilnehmer an Zweitqualifizierungsmaßnahmen für die Lehrämter an Grundschulen und an Mittelschulen [102 KB]