Maßnahmen des Jahres 2022
Frühjahr 2022
Zum Sommer 2022 werden wieder Zweitqualifizierungen zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen angeboten. Eine übersichtliche Darstellung findet sich am Ende des Beitrags.
Diese sieht bei der 2-jährigen Maßnahme vor, dass Teilnehmer, die unmittelbar aus dem Referendariat beginnen, einen Supervertrag erhalten (an der Mittelschule bereits die Verbeamtung auf Probe in A 12). Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entfällt damit.
Gymnasial- und Realschullehrkräfte, die das Referendariat vor Februar 2022 beendet haben, erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag und den finanziellen Vorteil der Eingruppierung in E 11 Stufe 3 unabhängig von anrechenbaren Zeiten. Alle übrigen Lehrkräfte erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag (E 11/1). Unabhängig von der Eingruppierung erhalten alle Teilnehmer/Innen die Zusage auf Verbeamtung nach erfolgreicher Bewährungsfeststellung.
Im ersten Einsatzjahr unterrichten die Teilnehmer 27 bzw. 28 Wochenstunden, wobei sie eine Anrechnungsstunde für die Hospitation im „Anfangsunterricht“ (Klasse 1) erhalten. Zudem müssen 2 Basisveranstaltungen zu „Grundlagen der Grundschulpädagogik, -didaktik und –methodik bzw. schulrechtliche Aspekte und Amtliches Schriftwesen zu den 5 Fortbildungsnachmittagen zu Themen des Erstunterrichts abgeleistet werden.
Für die 1,5-jährige Maßnahme muss eine mind. überhälftige, 6-monatige bestätigte Tätigkeit (eigenverantwortlicher Unterricht) an der jeweiligen. Schulart nachgewiesen werden.
Für die 1-jährige Maßnahme muss eine mind. überhälftige, 12-monatige bestätigte Tätigkeit (eigenverantwortlicher Unterricht) an der jeweiligen. Schulart nachgewiesen werden.
TEILZEIT
Großer Erfolg des bpv ist es, dass die Maßnahmen auch in Teilzeit absolviert werden können. Für den Grundschulbereich gelten dann mind. 22 Lehrerwochenstunden und für den Mittelschulbereich i.d.R. mind. 18 Lehrerwochenstunden (näheres siehe einzelne Maßnahmen!).
RÜCKKEHR IN DEN STAATSDIENST AN GYMNASIEN
Die Wartelistenberechtigung für die ursprüngliche Schulart verfällt auch trotz einer unbefristeten Anstellung im staatlichen Schuldienst nicht! Vielmehr können sich die Teilnehmer innerhalb der 5 Jahre Wartelistenberechtigung nach erfolgreicher Bewährung an der Grundschule/Mittelschule jährlich zum April rückmelden und werden damit in der Warteliste gelistet. Die Möglichkeit zum Unterricht an der Grundschule/Mittelschule bleibt davon unberührt.
NOTENBONUS FÜR DIE TEILNEHMER DER SONDERMASSNAHMEN
Nach der maximalen Wartelistenberechtigung wird den Teilnehmern auch im Rahmen der freien Bewerbung der maximale Notenbonus von 0,24 bis 2030 gewährt, sofern sie zuvor mindestens 5 Jahre im Grundschulbereich tätig waren. Der Notenbonus gilt rückwirkend für die Teilnehmer aller Maßnahmen ab 2015.
Alle relevanten Informationen erhalten Sie über die Homepage des bayerischen Kultusministeriums und aus den ebenfalls dort veröffentlichten Merkblättern:
a) Merkblatt Zweitqualifikation an Grundschulen [280 KB]
b) Merkblatt zur Zweitqualifikation an Mittelschulen [283 KB]
- Zusammenfassung Zweitqualifizierungen-Grundschule [179 KB]
- Zusammenfassung Zweitqualifizierungen-Mittelschule [208 KB]
Die Online-Bewerbung ist 06.12.2021 bis 14.01.2022 möglich.