Hier finden Sie als Referendarin bzw. Referendar wichtige Informationen rund um die Beihilfe:
Als Beamter auf Widerruf ist man im Referendariat nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterworfen. Daher bekommt man tatsächlich angefallene Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie für die Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherrn anteilig erstattet – die sogenannte Beihilfe. Die Gewährung von Beihilfeleistungen ist in Bayern durch Art. 96 BayBG und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) geregelt.
Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn und deckt nicht die vollständigen Kosten. Für den anderen Teil muss man selbst vorsorgen. Dies geschieht i.d.R. durch eine sogenannte “beihilfekonforme Krankenversicherung”, die private Krankenversicherungsunternehmen anbieten. Weitere Informationen, u.a. zur privaten Krankenversicherung, sind zu finden unter https://bpv.de/referendare/versicherung-und-vorsorge.
Für Referendare erstattet die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Teilweise gibt es aber auch Leistungen, die nicht beihilfefähig sind, aber von vielen privaten Krankenversicherungen erstattet werden. Dies sind z.B. Heilpraktiker, Sehhilfen und Behandlungen im Ausland. Dafür bieten private Krankenkassen einen Beihilfeergänzungstarif an, der aber oft bereits im Beamtenanwärtertarif integriert ist.
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Patient die Rechnung erst selbst und bekommt den entsprechenden Betrag nach Einreichung der Rechnungen von der Beihilfe erstattet. Sollte die Beihilfe die 50 Prozent der Rechnungssumme nicht oder nur teilweise erstatten, muss die Summe/die Differenz selbst bezahlt werden.
Mittlerweile ist sowohl bei manchen privaten Krankenkassen als auch bei der Beihilfestelle die Einreichung der Rechnungen problemlos über die App möglich.
Für die Beihilfe stellt der Freistaat Bayern die App “Beihilfe Freistaat Bayern” zur Verfügung, die im Google Play Store oder dem Apple App Store heruntergeladen kann. Rechnungsbelege können mithilfe der App fotografiert oder als PDF-Dateien hochgeladen und an die Beihilfestelle verschickt werden. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden.
Wichtig: Bevor die App genutzt werden kann, ist eine einmalige Aktivierung über einen Aktivierungscode notwendig. Dieser Aktivierungscode wird im Portal Mitarbeiterservice Bayern beim Dienst BeihilfeOnline als QR-Code und Text zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist die Registrierung und Anmeldung im Portal Mitarbeiterservice Bayern (https://www.mitarbeiterservice.bayern.de/) zwingende Voraussetzung für die Nutzung der App!
Seit Januar 2020 müssen Rechnungen innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatum bzw. bei Rezepten nach Kaufdatum bei der entsprechenden Beihilfestelle eingereicht werden, wobei der Eingangsstempel/digitale Zeitstempel bei der Beihilfestelle ausschlaggebend ist. Nach Ablauf der Antragsfrist erlischt der Beihilfeanspruch.
Seit 2019 ist es möglich, bei Krankenhausaufenthalten zu beantragen, dass das Krankenhaus direkt mit der Beihilfe abrechnet. Das entsprechende Antragsformular und ein Informationsblatt sind abrufbar unter https://lff.bayern.de/formulare/formularsuche/beihilfe/. Aber Achtung: Nicht alle Kliniken nehmen am Direktabrechnungsverfahren teil. Es empfiehlt sich daher, bei planbaren stationären Behandlungen zuvor in der Klinik und auch der Beihilfestelle nachzufragen.
Bei Fragen kann eine E-Mail an die entsprechende Beihilfestelle (https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/kontakt/) geschrieben werden. In dieser sollte das Geschäftszeichen angegeben werden, die aus der 5-stelligen Organisationsnummer sowie der eigenen 8-stelligen Personalnummer besteht. Von Anrufen sollte (wenn möglich) abgesehen werden.
Die Beihilfestellen geben folgende Hinweise, damit Beihilfeanträge schnellstmöglich bearbeitet werden können:
(siehe FAQ unter https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/faq/)
Alle notwendigen Formulare, z. B. Beihilfeantrag per Post, Vollmacht, Antrag auf Krankenhausdirektabrechnung usw., können abgerufen werden unter https://www.lff.bayern.de/formulare/formularsuche/beihilfe/.
Weitere Informationen werden auf der Homepage der Landeszentrale für Finanzen unter https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/informationen/ zur Verfügung gestellt.