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Hauptpersonalrat Aktuelle Infos finden Sie hier

Überblick über die Beschäftigungsarten

Öffentlicher Dienstherr/ Arbeitgeber (Freistaat, Kommunen)Schulen in freier Trägerschaft, kirchliche Schulen
Planstelle beim Freistaat/ bei KommunenSupervertrag beim Freistaatunbefristeter Vertrag ohne Anspruch auf Vollzeitbefristeter Teilzeit-/Vollzeitvertrag an Gymnasien/FOSBOSVerträge bei Kirche, privaten Schulträgern etc., evtl. Verbeamtung bei Kirche oder Zweckverband bayr. LSHe
verbeamtettarifbeschäftigttarifbeschäftigt mit Zusage auf Übernahme in Planstelle nach spätestens 2 Jahrentarifbeschäftigttarifbeschäftigti.d.R. angestellt (Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet), Verbeamtung je nach Träger möglich
Studienrat (A13 V)Lehramtsassessor bzw. Studienrat i. BV E13 / 1 TV-L (Freistaat) bzw. TV-öD (Kommunen)Lehramtsassessor bzw. Studienrat i. BV E13 / 1 TV-L

Eingruppierung je nach Qualifikation; Lehramtsassessoren in E 13 („Erfüller“), Nicht-Erfüller abh. von Abschluss in E12, E 11, E10

(Keine überhälftigen Verträge an FOSBOS!)

Lehramtsassessor; Studienrat im Kirchendienst (= verbeamtet); LehrerIn, 
2 Jahre Probezeit6 Monate Probezeit6 Monate Probezeit, Anrechnung der Probezeit auf die beamtenrechtliche Probezeit6 Monate ProbezeitProbezeit, i.d.R. 6 Monate, kürzer aber auch möglichProbezeit nach Vertrag
für Beamte 2 Jahre Probezeit
Beihilfeberechtigung; keine Sozialver-sicherungspflichtSozialversicherungs-pflicht;
VBL-Betriebsrente
Sozialversicherungs-pflicht, aber ohne RentenversicherungSozialversicherungspflichtJe nach Status (verbeamtet, angestellt) Sozialversicherungspflicht, evtl. Zusatzversorgung
Beamtenrecht statt Arbeitsvertrag, insbes. BayBG, BayLlbG, BayBesGArbeitsvertrag gemäß Tarifvertrag: TV-L (Freistaat) bzw. TV-öD (Kommunen)Arbeitsvertrag nach TV-Arbeitsvertrag nach TV-L (Freistaat) bzw. TV-öD (Kommunen) Für Arbeitnehmer: i.d.R. kein Tarifvertrag, u.U. Arbeitsrecht der Bayerischen Diözesen (ABD), kirchl. Dienstvertragsordnung (DiVO); BGB

 

Nähere Informationen zu den verschiedenen Beschäftigungsarten (u.a. zur Mobilen Reserve) finden Sie im Mitgliederbereich.

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