Die Berufliche Oberschule ist der richtige Weg für Sie, wenn
Die Berufliche Oberschule (Oberbegriff für die Fach- und Berufsoberschule) ist eine reine Oberstufenschule, die begabte junge Menschen mit beruflicher Vorbildung beziehungsweise mit Mittlerem Schulabschluss in zwei bis drei Jahren bis zur Hochschul-Reife oder sogar zur fachgebundenen beziehungsweise allgemeinen Universitätsreife führt. Die Lehrkräfte an der Beruflichen Oberschule gehören wie die Kolleginnen und Kollegen im gymnasialen Schuldienst dem höheren Dienst an. Eine Versetzung „zurück“ an ein staatliches Gymnasium ist i.d.R. möglich, wenn zu einem Zeitpunkt in den Dienstjahren an der Beruflichen Oberschule einmal die Einstellungsvoraussetzungen für den staatlichen Gymnasialdienst erreicht wurden und der Bedarf gegeben ist. Im Direktbewerbungsverfahren verpflichtet man sich i.d.R. für fünf Jahre, an der Einsatzschule zu bleiben. Jeweils aktuelle gültige Bestimmungen sind beim zuständigen Referat im KM zu erfragen.
„Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien (ohne Wirtschaftsphilologen; es sei denn in der Fächerverbindung mit Mathematik oder Englisch) können im staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen sowohl an Fachoberschulen/Berufsoberschulen als auch an Wirtschaftsschulen eingesetzt werden.“ Anmerkung: Lehrkräfte mit der Kombination D/E unterrichten an den Beruflichen Oberschulen zwei Fächer mit schriftlicher Abiturprüfung, was einen relativ hohen Korrekturaufwand bedeutet. Neben Deutsch und Englisch sind auch Mathematik und je nach Zweig z.B. Physik, BWR oder Pädagogik/Psychologie Fächer mit schriftlicher Abiturprüfung. Aussagekräftig sind hierzu die Stundentafeln aus der Schulordnung für die Beruflichen Oberschulen (sog. FOBOSO).
1. In der „Erklärung zur Übernahme in den Staatsdienst“ die Bereitschaft signalisieren (entsprechendes Kästchen ankreuzen). Bei Bedarf wird vom KM im normalen Einstellungsverfahren ein Angebot unterbreitet.
2. Teilnahme am Direkteinstellungsverfahren (z.B. September 2023): Nach Stellenausschreibung auf der KM-Homepage (ab Ende April) bewirbt man sich direkt bei den Schulen.
3. Aushilfsverträge: Entweder bewirbt man sich auf Stellenausschreibungen oder geht auf die Schulleitungen an Wunschschulen zu.
Informationen hierzu findet man auf den Seiten des Kultusministeriums.