Das Referendariat
Nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens beginnen für den Kandidaten mit dem Referendariat die letzten zwei Jahre bis zum vollständig ausgebildeten Gymnasiallehrer.
Der Vorbereitungsdienst ist durch folgende Rechtsquellen geregelt, die auch im “Ratgeber für Studienreferendare und Jungphilologen” abgedruckt sind:
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG).
Detaillierte Ausführungen enthalten zudem noch die Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien (ASG), welche aufgrund einer Initiative der rjv hier abrufbar sind.
Das Referendariat kann entweder im Februar oder im September angetreten werden.