Viele Studienreferendare wechseln in diesem Lebensabschnitt aus der elterlichen und studentischen Versicherung in eigene Verträge und haben intensiven Beratungsbedarf.
Letztendlich muss immer unterschieden werden zwischen Pflichtversicherungen, weiteren Versicherungen zur Absicherung existenzgefährdender Risiken und sonstigen Versicherungen, die nicht zwingend notwendig sind.
Erfolgt nach dem Referendariat die Übernahme in den Staatsdienst, ändert sich für die oben beschriebenen Versicherungen wenig, außer dass die Beiträge durch den Wegfall des „Berufsanfänger-Bonus“ angepasst und wohl in den meisten Fällen deutlich steigen werden, so zum Beispiel bei der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei einem Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit nach dem Referendariat bieten viele private Krankenkassen einen vergünstigten Übergangstarif für die Kranken- und Pflegeversicherung an, um für einen bestimmten Zeitraum weiterhin privatversichert bleiben zu können, bis man eine Planstelle angeboten bekommt. Im Falle eines Angestelltenverhältnisses nach dem Referendariat ist es zu empfehlen, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Generell sollte man nach Abschluss des Referendariats unbedingt Kontakt mit seiner Versicherungsgesellschaft aufnehmen und nach Anpassungen fragen, bevor man eine Versicherung kündigt.
Um Euch einen ersten Überblick über die Versicherungen zu erleichtern, haben wir im Folgenden den wichtigsten Infos für Euch zusammengetragen.
Als Beamter auf Widerruf ist man im Referendariat nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterworfen. Daher bekommt man tatsächlich angefallene Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie für Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherrn anteilig erstattet – die sogenannte Beihilfe, für dessen Bezug man sich unter https://www.mitarbeiterservice.bayern.de/ registrieren muss. Die Gewährung von Beihilfeleistungen ist in Bayern durch Art. 96 BayBG und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBHV) geregelt.
Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn und deckt nicht die vollständigen Kosten. Für den anderen Teil muss man selbst vorsorgen. Dies geschieht in der Regel durch eine so genannte private beihilfekonforme Krankenversicherung.
Viele Versicherungen bieten besonders preisgünstige Beamtenanwärtertarife an.
Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird der Vertrag meist automatisch in einen Vertrag des Haupttarifs umgewandelt.
Die Arztrechnung, die an die private Adresse geschickt wird, muss dann sowohl der privaten Krankenkasse als auch der Beihilfestelle Bayern weitergeleitet werden. Die Beihilfestelle Bayern stellt dafür auch eine App (https://beihilfeapp.bayern) zur Verfügung, in die die Rechnung schnell und unkompliziert hochgeladen werden kann.
Das Thema Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit ist gleichermaßen komplex wie wichtig. Der Versicherungsmarkt im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen ist für den Laien jedoch nahezu unüberschaubar, da die Versicherungsunternehmen eine facettenreiche Auswahl an unterschiedlichen Angeboten feilhalten.
Grundsätzlich muss nämlich zunächst zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit unterschieden werden. Denn es gilt: Dienstunfähigkeit bedeutet nicht gleichzeitig Berufsunfähigkeit. Darum ist es für Beamte wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine so genannte "Beamtenklausel" enthält, die sie im Falle der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung absichert.
WICHTIG: Für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe gelten andere Regelungen. In diesen Dienstverhältnissen hat man nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen!
Gerade im Hinblick auf die inhaltlichen und qualitativen Unterschiede der Versicherungsbedingungen muss das Vertragswerk im Wortlaut kritisch überprüft werden, bevor man sich zum Abschluss entscheidet. Ratsam ist auch der Vergleich mehrerer Angebote.
Wichtig ist zu wissen, dass die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung umso günstiger ist, je jünger man diese abschließt. Manche Versicherungen bieten daher die Möglichkeit, diese Versicherung nach Vertragsabschluss während des Referendariats zu pausieren und zum Ende des Referendariats wieder zum Tarif bei Vertragsabschluss zu aktivieren (natürlich nur auf Wunsch des Versicherten, falls der genannte Tarif während des Referendariats zu teuer ist).
Im bpv-Mitgliedsbeitrag enthalten sind:
Die Privathaftpflichtversicherung des bpv gilt nicht nur für das Verbandsmitglied, sondern auch für die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen (z.B. Ehegatte, Kinder).
Weitere Informationen zu unseren Versicherungen findet Ihr hier.
Während des Vorbereitungsdienstes ist man als Studienreferendar Beamter auf Widerruf und unterliegt somit nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Sollte man nach dem Referendariat aus dem Staatsdienst ausscheiden (etwa mangels Übernahme ins Beamtenverhältnis), wird in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes nachversichert.
Das Formular zur Nachversicherung erhält man in der Regel von der zuständigen Bezügestelle nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes automatisch zugesandt. Es kann aber auch hier heruntergeladen werden.