Grundlagen der Versorgung

Die Versorgung stellt die Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte dar. Das Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz ist im Grundgesetz in Art. 33. Abs. 5 verfassungsrechtlich verankert. Dieses Prinzip umfasst eine amtsangemessene Versorgung des Beamten bei Erreichen der Altersgrenze, bei Dienstunfähigkeit bzw. die Versorgung der Hinterbliebenen bei seinem Tod.

Für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen sind seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 die Länder zuständig.

 

Wer hat Anspruch auf Ruhegehalt?

Beamte haben Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie 

  • mindestens fünf Dienstjahre abgeleistet haben oder
  • infolge von Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden sind (Dienstbeschädigung).

In die fünfjährige Wartezeit werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Beschäftigungsumfangs insbesondere eingerechnet

  • ruhegehaltsfähige Beamtendienstzeiten
  • ruhegehaltsfähgie Wehr- oder Zivildienstzeiten und vergleichbare Zeiten
  • ruhegehaltsfähige Zeiten im privatrechlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

 

Wann ensteht der Anspruch auf Ruhegehalt?

Mit Beginn des Ruhestands entsteht der Anspruch auf Ruhegehalt. Sollte das Beamtenverhältnis durch Entlassung enden, besteht kein Anspruch auf Versorgung. Der Beamte wird in diesem Fall für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

 

Was ist die Versorgungslücke?

Die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen als aktiver Beamter und dem Nettoeinkommen als Ruhestandsbeamter wird als Versorgungslücke bezeichnet.

Was bekomme ich im Ruhestand?

Das Thema Versorgung für verbeamtete Gymnasiallehrkräfte ist komplex. Der Bayerische Philologenverband stellt seinen Mitgliedern im Mitgliederbereich nicht nur die aktuellen Bezügetabellen zur Verfügung, sondern auch umfassende Informationen, u.a.

  • zur Berechnung der Versorgungsbezüge (mit Rechenbeispielen)
  • über die verschiedenen Möglichkeiten zu Beginn des Ruhestands
  • über den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand
  • über begrenzte Dienstfähigkeit

Zudem befindet sich im Mitgliederbereich das Formblatt zum Service "Was wäre, wenn... ?". Mitglieder können sich damit kostenlos ihre voraussichtlichen Ruhestandbezüge berechnen lassen.

 

Ihr Ansprechpartner

Wilhelm Renner

Referat Ruhestandsfragen, Senioren und Hinterbliebene

E-Mail: renner@bpv.de

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!