Der bpv gewährt seinen Mitgliedern kostenlose juristische Beratung in allen Streitigkeiten, die mit deren dienstlichen Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dazu gehören u.a. dienstrechtliche Fragen, schulrechtliche Fragen, beihilfebezogene Fragen, aber auch Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz, Urheberrecht, und vieles Weitere. Wir überprüfen außerdem Verträge und Bescheide, unterstützen bei der Abfassung von Stellungnahmen, Einwendungen und Widersprüchen und beraten hinsichtlich der Aussichten eines gerichtlichen Vorgehens, aber auch über die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Vorgehens, zum Beispiel bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Lehrkraft (Cybermobbing/Verleumdung/...).
Besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit, darf der Berufsverband hier aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keinen kostenlosen Rechtsschutz gewähren. Hat also beispielsweise ein Lehrer einen Autounfall, der sich auf einer Fahrt ereignet, die keine dienstlich angeordnete oder genehmigte Dienstreise ist, so muss er seine Schadensersatzansprüche selbst geltend machen. Doch können eventuelle Folgen, die aus dem Unfall für den Dienst entstehen, über den Rechtsschutz des Berufsverbandes abgewickelt werden (z.B. Dienstunfähigkeit in Folge einer Körperverletzung). Die Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft durch die Rechtsschutzreferentin Frau Hesse bzw. die Justiziarin Frau Jockers.
Rechtsberatung schließt das Tätigwerden von Justiziarin oder Rechtsschutzreferentin gegenüber Dritten mit Ausnahme einer Akteneinsicht aus. Eine sinnvolle Beratung ist nur möglich, wenn das Mitglied alle erforderlichen Unterlagen – natürlich nur in Kopie - einreicht und ausdrücklich auf Fristen o.ä. hinweist. Im konkreten Einzelfall kann das Rechtsschutzreferat nach Absprache und Bevollmächtigung für das Mitglied Akteneinsicht nehmen.
Ist es erforderlich, von Stellungnahmen und Widersprüchen bis zur Prozessvertretung gegenüber Dritten (Ministerium, Schulleitung, Landesanwaltschaft etc.) aufzutreten, kann auch Rechtsvertretung gemäß der Rechtsschutzordnung gewährt werden. In diesem Fall ist ein schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Rechtsvertretung erforderlich, der im Geschäftsführenden Vorstand beschieden wird. Hierbei steht es dem Verband frei, je nach Erfordernissen und Antrag selbst die Rechtsvertretung durch die Verbandsjustiziarin zu übernehmen oder das Dienstleistungszentrum Süd des dbb in Nürnberg zu beauftragen (Regelfall) oder im Einzelfall der Beauftragung eines Fachanwaltes zuzustimmen. Die Kostenübernahme beschränkt sich im letzten Fall grundsätzlich auf die üblichen Sätze gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG).
In jedem Fall wird absolute Vertraulichkeit zugesichert. Ohne Wissen und Wollen des Mitglieds werden Informationen nicht nach außen gegeben. Rechtsschutzreferentin und Justiziarin unterliegen der Schweigepflicht sowie dem Datenschutz.
Die Vertretung kann beendet werden, wenn das Mitglied gegen den ausdrücklichen Rat handelt oder nicht kooperiert / relevante Tatbestände wissentlich verschweigt oder austritt. Selbstverständlich ist eine sinnvolle Beratung nur möglich, wenn das Mitglied alle erforderlichen Unterlagen (wie im Rahmen der Beratung besprochen) einreicht und auf Fristen o.ä. hinweist.
Tel.: 089 74 61 63 - 22
Mobil.: 0172 21 77 561
E-Mail: rechtsschutz@bpv.de
Tel.: 089 74 61 63 - 22
E-Mail: jockers@bpv.de
Die telefonische Rechtsschutzsprechstunde findet ausschließlich während der Schulzeit (mittwochs) statt!
Frau Jockers erreichen Sie von 14 bis 16 Uhr, Frau Hesse von 16 bis 18 Uhr.