Sie möchten wissen, wie sich eine Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, eine mögliche Dienstunfähigkeit oder Sabbatjahre auf das Ruhegehalt auswirken?
Kein Problem! Als bpv-Mitglied können Sie kostenfrei unseren Service zur Berechnung des Ruhegehalts nutzen.
Laden Sie dazu bitte das Formblatt herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es - am besten per Email - an unseren Ansprechpartner für Ruhestandsfragen, Senioren und Hinterbliebene.
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