Tauschbörse für Lehrkräfte
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Für Lehrkräfte mit Planstellenangebot in Bayern
Der bpv bietet Lehrkräften mit Planstellenangebot am Gymnasium oder der FOSBOS in Bayern (keine Versetzungen) eine Tauschbörse an. Diese Plattform ermöglicht, einen Ringtauschpartner zu suchen, um eventuell doch noch eine Planstelle in der Nähe der Wunschregion zu bekommen.
Wer kann an der Tauschbörse teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Lehrkräfte, die eine Planstelle an einem staatlichen Gymnasium oder an einer FOSBOS in Bayern angeboten bekommen haben und ab dem Schuljahr 2026/27 ihren Dienst antreten werden. Je mehr Lehrkräfte sich eintragen, desto höher sind die Chancen, einen passenden Tauschpartner zu finden!
Voraussetzungen:
- Für die Teilnahme an der bpv-Tauschbörse ist es notwendig, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit einem möglichen Tauschpartner veröffentlichen. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihre E-Mail-Adresse auf der bpv-Homepage veröffentlicht wird, ist eine Teilnahme an der bpv-Tauschbörse leider nicht möglich. Die Daten werden sieben Tage nach Bekanntgabe der Planstelle – also nach Abschluss der Tauschbörse – wieder gelöscht.
- Tauschpartner mit übereinstimmender Fächerverbindung (inkl. Erweiterungsfach) und gleichem Stundenmaß.
- Bei Bewerbungen aus dem aktuellen Jahrgang: Die Seminarvorstände der beiden Tauschpartner stimmen dem Tausch zu.
- Das Kultusministerium stimmt dem Tausch zu.
Hinweise:
- Das Kultusministerium hat im Rahmen des Einstellungsverfahrens bereits alle Ortswünsche gründlich geprüft. Über die Tauschbörse können nun ggf. noch andere Einsatzregionen angegeben werden. Dadurch erhöht sich die Chance, in die Nähe der Wunschregion zu kommen.
- Teilnehmen können alle Lehrkräfte, die für ein staatliches Gymnasium oder eine FOSBOS in Bayern eine Planstelle angeboten bekommen haben und ab dem Schuljahr 2026/27 unterrichten werden.
- Ausgeschlossen sind Lehrkräfte in Elternzeit oder Beurlaubung ohne Unterrichtsverpflichtung, da für diese der endgültige Einsatzort erst mit der Aufnahme des aktiven Dienstes festgelegt wird!