Das Lehramtsstudium - Infos für Abiturienten und Erstsemester
Die rechtlichen Regelungen zum Studium finden sich in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I).
Die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien erfolgt durch ein sogenanntes "vertieftes" Studium. Dabei beträgt die Regelstudienzeit 9 (bzw. mit Erweiterungsfach 11) Semester. Wer eine Lehrbefähigung für das Gymnasium anstrebt, muss sich bereits zu Beginn des Studiums für eine bestimmte Fächerkombination entscheiden, die durch ein Erweiterungsfach bzw. eine Zusatzqualifikation ergänzt werden kann.
Der Studienverlauf wird durch die an jeder Universität anders ausgestalteten Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.
Wo kann ich das "Lehramt Gymnasium" in Bayern studieren?
Das Lehramt am Gymnasium kann mit Einschränkungen für bestimmte Fächerverbindungen an folgenden Universitätsstandorten in Bayern studiert werden. Genaueres über die einzelnen Unis kann durch den Link zu den Hochschulstandorten in Erfahrung gebracht werden (Klick auf gewünschten Studienort):
Fächerkombinationen
-
Biologie
Biologie, Chemie
Biologie, Englisch
Biologie, Informatik
Biologie, Physik -
Chemie
Chemie, Englisch
Chemie, Geographie
Chemie, Informatik
Chemie, Mathematik
Chemie, Physik -
Deutsch
Deutsch, Englisch
Deutsch, Französisch
Deutsch, Geographie
Deutsch, Geschichte*
Deutsch, Latein
Deutsch, Mathematik
Deutsch, Musik
Deutsch, Religionslehre
Deutsch, Philosophie/Ethik
Deutsch, Politik und Gesellschaft*
Deutsch, Sport -
Englisch
Englisch, Französisch
Englisch, Geographie
Englisch, Geschichte*
Englisch, Informatik
Englisch, Italienisch
Englisch, Latein
Englisch, Mathematik
Englisch, Musik
Englisch, Philosophie/Ethik
Englisch, Physik
Englisch, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Englisch, Religionslehre
Englisch, Russisch
Englisch, Politik und Gesellschaft*
Englisch, Spanisch
Englisch, Sport
Englisch, Wirtschaftswissenschaften -
Französisch
Französisch, Geographie
Französisch, Geschichte
Französisch, Latein
Französisch, Musik
Französisch, Politik und Gesellschaft
Französisch, Spanisch -
Geographie
Geographie, Physik
Geographie, Wirtschaftswissenschaften -
Geschichte
Geschichte, Latein
-
Griechisch
Griechisch, Latein
-
Informatik
Informatik, Mathematik
Informatik, Musik
Informatik, Physik
Informatik, Wirtschaftswissenschaften -
Kunst
Kunst (Doppelfach)
-
Latein
Latein, Mathematik
Latein, Musik
Latein, Philosophie/Ethik
Latein, Politik und Gesellschaft
Latein, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Latein, Religionslehre
Latein, Sport -
Mathematik
Mathematik, Musik
Mathematik, Philosophie/Ethik
Mathematik, Physik
Mathematik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
Mathematik, Religionslehre
Mathematik, Sport
Mathematik, Wirtschaftswissenschaften -
Musik
Musik (Doppelfach)
-
Religionslehre
Religionslehre, Sport
* Das Studium von Politik und Gesellschaft bzw. Geschichte als Drittfach wird empfohlen.
Folgende Erweiterungen sind möglich (LPO I § 60 Erweiterungen):
1Die Prüfung kann in folgenden Erweiterungen abgelegt werden:
- in einem dritten vertieft studierten Fach für das Lehramt an Gymnasien, wobei nur eines der in § 59 genannten Fächer oder eines der Fächer Chinesisch, Polnisch, Tschechisch oder Türkisch gewählt werden kann; in einer Fächerverbindung mit dem Fach Musik (§ 74) ist eine Erweiterung mit dem Doppelfach Musik (§ 75) ausgeschlossen; in der Fächerverbindung Musik (Doppelfach) (§ 75) ist eine Erweiterung mit dem Fach Musik (§ 74) ausgeschlossen,
- in der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, soweit dieses Studium nicht schon im Rahmen der Fächerverbindung gewählt worden ist,
- in einer sonderpädagogischen Qualifikation oder in der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft.
2Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist darüber hinaus auch durch das Studium des Fachs Deutsch als Zweitsprache als pädagogische Qualifikation, durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation, durch das Studium der Medienpädagogik, durch das Studium des Fachs Theater, durch das Studium des Fachs Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, durch das Studium der Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen oder durch das Studium des Fachs Bildung für nachhaltige Entwicklung möglich.
Studienbereiche
Das Studium für ein Lehramt am Gymnasium gliedert sich in vier verschiedene Bestandteile unterschiedlicher Gewichtung (siehe Grafik):
- Fachwissenschaft (zwei bis drei Unterrichtsfächer)
- Fachdidaktik (der jeweiligen Unterrichtsfächer)
- Erziehungswissenschaften (EWS)
- Schulpraktika
Notenbildung erstes Staatsexamen nach LPO I (Fassung vom 13.03.2008, §§ 3,4,30)

* Davon jeweils 1/9 Fachdidaktik
Studienverlauf
Der Studienverlauf wird durch die an jeder Universität anders ausgestalteten Studien- und Prüfungsordnungen verbindlich geregelt. Zudem gibt das sog. Modulhandbuch dazu detaillierte Erläuterungen. Ergänzende Studienverlaufspläne sind als Empfehlung für mögliche Studienverläufe zu betrachten. Entscheidend ist, dass alle in der Studien- und Prüfungsordnung angegebenen Leistungen bis zur Anmeldung für das Staatsexamen erfolgreich nachgewiesen worden sind.
Aufgrund der Modularisierung des Lehramtsstudiums sind alle Veranstaltungen zu größeren Gruppen, den sog. (Teil-)Modulen, zusammengefasst. Jeder Veranstaltung ist dabei eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten zugewiesen, die den studentischen Arbeitsaufwand widerspiegeln soll (1 ECTS-Punkt entspricht 30 Arbeitsstunden inkl. Vor- und Nachbereitung). Da für jedes Semester 30 ECTS-Punkte angesetzt sind, beträgt die Gesamtzahl an Punkten für das Lehramtsstudium an Gymnasien 270 (Multiplikator 9 für die Anzahl der Semester nach Regelstudienzeit). Der Studienverlaufsplan orientiert sich an dieser Vorgabe und weist den verschiedenen Studienbereichen in den verschiedenen Semestern die Punkte zu.
Das Studium eines Drittfaches findet vollständig außerhalb des oben erläuterten Punkte- und Modulsystems statt. Ob Veranstaltungen besucht werden müssen, regelt jedes Fach allein. Die jeweilige Universität bietet dazu weitere Informationen an.