In vielen Unternehmen und Behörden ist sie seit Jahren gängige Praxis, andere haben sie aufgrund der Rechtsprechung erst im Frühjahr 2023 eingeführt: die Arbeitszeiterfassung. Auch für Beamte soll sie verpflichtend sein - wie das in der Praxis aussehen wird, ist noch offen. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, eine kritische Analyse des "Hamburger Modells" und die Position des Bayerischen Philologenverbandes: