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bpv-Preis 2025: der Miteinander-Preis

Der bpv vergibt 2025 erstmals einen bpv-Preis für gute und kollegenfreundliche Zusammenarbeit an der Schule: den Miteinander-Preis 

Ausgezeichnet werden praktische Beispiele für gute und kollegenfreundliche Zusammenarbeit an der Schule: bereits bestehende ebenso wie im Schuljahr 2025/26 neu eingeführte Praxisbeispiele. Denn gerade im Zuge des Personalmangels ist eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Personalvertretung/Kollegium wichtig. Der bpv-Preis will einen Fokus werfen auf den “Maschinenraum” an der Schule, auf Akteure, die wichtige Weichenstellungen treffen, damit Schule besser organisiert werden kann. 

Gibt es an Ihrer Schule ein besonders konstruktives Zusammenwirken von Schulleitung, Kollegium und Personalrat zum Wohle der Beschäftigten? 

Dann bewerben Sie sich jetzt!

 

Was Sie tun müssen, um sich zu bewerben: 

Eine Lehrkraft füllt den Teilnahmebogen aus, lässt mindestens 5 weitere Lehrkräfte darauf unterzeichnen und begründet die Bewerbung kurz. Auf dem Formular müssen auch der Schulleiter und der Vorsitzende des Personalrats unterschreiben. Die Bewerbung schicken Sie per E-Mail an preis@bpv.de. Damit nimmt die Schule an der Vorauswahl teil.

Die Bewerbungsfrist läuft bis 30.09.2025

Informationen zum bpv-Preis

  • Warum ein bpv-Preis?

    Der bpv-Preis würdigt das Miteinander, die Kommunikation zwischen Schulleitung, Personalvertretung und Kollegium. Dieses Mal liegt der Fokus auf dem Personalmangel bzw. dem Umgang damit an den Schulen vor Ort. Gerade im Zuge des Personalmangels ist eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Personalvertretung/Kollegium wichtig. Viele Entscheidungen und Maßnahmen werden in internen Abstimmungen getroffen, es bedarf vieler Gespräche, die Öffentlichkeit bekommt wenig davon mit. Trotzdem halten genau diese Prozesse den Schulbetrieb am Laufen, dienen nicht zuletzt der Unterrichtsqualität und der Lehrergesundheit. Der bpv-Preis will einen Fokus werfen auf den “Maschinenraum” an der Schule, auf Akteure, die wichtige Weichenstellungen treffen, damit Schule besser organisiert werden kann.

  • Was wird ausgezeichnet?

    Ausgezeichnet werden Schulen, die durch organisatorische Maßnahmen und Konzepte pädagogisch nachhaltig auf den Personalmangel reagiert haben bzw. reagieren.

    Das kann z.B. sein:

    • Neuausrichtung des Vertretungskonzepts
    • Ressourcenschonung und Motivierung durch positiven Umgang mit Stundenplan- und Klassenwünschen des Kollegiums
    • Miteinbezug von Personalrat, Kollegium, Eltern und Schülern bei der Bewältigung des Personalmangels
    • Dienstvereinbarungen
    • Maßnahmen zur Lehrergesundheit über Stundenplangestaltung und Klassenverteilung hinaus
    • Konkrete Entlastungen bei den außerunterrichtlichen Aktivitäten und Dienstpflichten
    • Schärfung des Schulprofils durch die Neuordnung von schulischen Terminen und Fahrten und Maßnahmen im Zuge einer De-Implementierung usw. 

    Kurzum: Der bpv-Preis honoriert das konstruktive Zusammenwirken von Schulleitung, Kollegium und Personalrat zum Wohle der Beschäftigten im Zuge des Lehrermangels

  • Wer kann sich bewerben?

    Eine Teilnahme ist für fast alle bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen möglich (siehe Teilnahmebedingungen). 

    Bewerben können sich Lehrkräfte einer Schule (mindestens 6), die ihre Schulleitung und ihren Personalrat für den Preis vorschlagen.

  • Was sind die Auswahlkriterien der Jury?

    Nachhaltigkeit der Maßnahmen, Gleichbehandlung (z.B. Vollzeit/Teilzeit, Geschlecht, Alter) der Beschäftigten, Freiwilligkeit und Kommunikation, breiter Konsens (bottom up statt top down) 

  • Was muss ich tun, wenn ich meine Schule vorschlagen will?

    Der Bewerbungsprozess läuft in zwei Stufen ab:

    Stufe 1:

    Eine Lehrkraft füllt den Teilnahmebogen aus, lässt mindestens 5 weitere Lehrkräfte darauf unterzeichnen und begründet die Bewerbung kurz (max. 1 Seite). Auf dem Formular müssen auch der Schulleiter und der Vorsitzende des Personalrats unterschreiben. Damit nimmt die Schule an der Vorauswahl teil.

    Wird man dann durch die Jury ausgewählt, folgt 

    Schritt 2:

    Die Schule reicht erklärende Unterlagen ein (z.B. eine genauere Erläuterung der Maßnahmen und Konzepte, die einzelnen Schritte, das neue Vertretungskonzept, Dienstvereinbarungen etc.) und beantwortet einen Fragebogen. Gegebenenfalls erfolgen noch Rückfragen durch den Veranstalter bzw. die Jury.

  • Wie kann man sich bewerben?

    Eine Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail möglich. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung unter preis@bpv.de ein. 

  • Bis wann können wir uns bewerben?

    Eine Bewerbung für den bpv-Preis ist bis 30.09.2025 über das Anmeldeformular möglich.

  • Was kann man gewinnen?

    Die drei ersten Preisträger erhalten Geldpreise:

    1. Preis: 2.000 Euro
    2. Preis: 1.500 Euro
    3. Preis: 1.000 Euro

    Im Frühjahr 2026 findet eine öffentliche Preisverleihung in München statt, an der auch das Kultusministerium vertreten sein wird.

  • Wer ist in der Jury?

    Mitglieder der Jury sind der Vorsitzende des bpv, Michael Schwägerl, ein Mitglied des Hauptpersonalrats, ein aktiver Schulleiter, ein Vertreter der Wissenschaft und ein außerschulisches Jurymitglied.

  • Datenschutzhinweise

    Der Bayerische Philologenverband informiert hiermit über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Miteinander-Preises des Bayerischen Philologenverbandes.

     

    1. Name und Anschrift des Verantwortlichen 

    Bayerischer Philologenverband 

    Arnulfstr. 297 

    80639 München 

    bpv@bpv.de  

    Webseite: www.bpv.de 

     

    2. Datenschutzbeauftragte

    Bayerischer Philologenverband 

    Arnulfstr. 297

    80639 München 

    datenschutz@bpv.de

     

    3. Kategorien von Daten 

    Diese Datenschutzerklärung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Vorname, Nachname, Telefonnummer, Anschrift, Dienststelle, E-Mail-Adresse sowie ggf. Fotografien der Wettbewerbsteilnehmer). 

    Sie stellen uns die Daten im Rahmen der Bewerbung zur Teilnahme an dem Miteinander-Preis freiwillig zur Verfügung, eine automatische Erhebung erfolgt nicht.

     

    4. Verarbeitungszweck

    Wir verarbeiten Ihre Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 

    1. Die Daten werden im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettbewerb verarbeitet, u.a. zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern (z.B. bei Unklarheiten, fehlenden Unklarheiten etc.)
    2. Die von Ihnen bereitgestellten Daten können auch zur Verfolgung berechtigter Interessen unsererseits genutzt werden, insbesondere für den Bericht über die Preisverleihung, die vom Verantwortlichen durchgeführt wurden, verwenden wir Fotoaufnahmen von Teilnehmern der Veranstaltung, die auch Sie mit abgebildet darstellen können; die Verwendung erfolgt auf unserer Homepage www.bpv.de, auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram oder X) sowie ggf. in unserer Mitgliederzeitschrift (GiB).

     

    5. Modalitäten der Datenverarbeitung

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen erfolgt in Papierform sowie auf elektronischem Wege in Form von Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung. 

    6. Rechtsgrundlage

    Die Verarbeitung Ihrer Daten ist auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO rechtmäßig. 

     

    7. Empfänger der Daten 

    Innerhalb des Verbandes haben nur diejenigen Stellen/Mitarbeiter und Funktionsträger Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten und Durchführung des Wettbewerbes benötigen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt zudem an die Mitglieder der Jury zum Zwecke der Ermittlung der Gewinner. 

     

    8. Dauer der Speicherung Ihrer Daten 

    Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten im Grundsatz für die Dauer unserer Vertragsbeziehung bzw. solange dies zur Erreichung des Speicherungszweckes erforderlich ist. Spezielle gesetzliche Vorschriften können eine längere Aufbewahrungsdauer erfordern, wie z.B. die Erhaltung von Beweismittel im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht. 

     

    9. Ihre Rechte 

    Jeder Betroffene hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sowie auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, Recht auf Auskunft und Löschung mit den Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sofern Sie Widerspruch einlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, der bpv kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Recht und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient dem bpv der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 

    Recht auf Widerspruch: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 I f DSGVO erfolgt, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch einzulegen. 

    Sie haben auch ein Beschwerderecht bei jeder zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (nach Art. 77 DSGVO). 

    Der Widerspruch ist zu richten an:

    Bayerischer Philologenverband

    Arnulfstr. 297 

    80639 München 

    E-Mail: bpv@bpv.de

  • Teilnahmebedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind alle bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen (staatliche und nicht-staatliche) außer die (Stamm-)Schulen von Jury-Mitgliedern.

    Mit der Teilnahme am Miteinander-Preis und dem Einreichen der Bewerbung erklärt sich der Einsender mit der Veröffentlichung seiner Bewerbung durch den bpv, ganz oder in Teilen sowie entsprechender Berichterstattung in Wort und Bild, einverstanden. Bewerbungsmaterialien, die nicht öffentlich gemacht werden sollen, können bei der Bewerbung angegeben werden. Die Veröffentlichung erfolgt in Print, z.B. in der bpv-Zeitschrift “Das Gymnasium in Bayern”, und/oder online, z.B. auf der bpv-Homepage www.bpv.de. 

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

  • Ihr Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner zum Miteinander-Preis ist Benedikt Karl (karl@bpv.de). 

Die Jury

Michael Schwägerl

Vorsitzender

E-Mail: bpv@bpv.de

Dagmar Bär

STV. VORSITZENDE, REFERAT BERUFSPOLITIK, HAUPTPERSONALRÄTIN

E-Mail: baer@bpv.de

Prof. Dr. Alexandra Hauser

Responsible Leadership Vice Dean Learning and Teaching an der Munich Business School

Markus Martini

Schulleiter am Gymnasium Ismaning

Matthias Walz

Musikkabarettist

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