Das zweijährige Referendariat schließt die berufswissenschaftliche Ausbildung ab und sichert die hohe Qualität der gymnasialen Ausbildung. Es bereitet unter den echten Bedingungen des Berufes auf die anspruchsvollen Aufgaben an den Gymnasien und Beruflichen Oberschulen vor.
Bedeutung des Referendariats
Das Referendariat ist eine „einzigartige Gelegenheit zum ‚Lernen im Beruf’“ (OECD-Studie von 2004). Hier werden die künftigen Gymnasiallehrkräfte unter den tatsächlichen Bedingungen des Berufsalltags auf die Lehreraufgaben vorbereitet und erhalten gleichzeitig Reflexions- und Feedbackgelegenheiten, um zielgerichtete Routinen aufzubauen. Die Bedeutung des Referendariats in Bayern für die Professionalisierung angehender Gymnasiallehrkräfte kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Dauer des Referendariats
Das Referendariat dauert 2 Jahre. Dabei hat sich die bestehende Struktur von einem halben Jahr Seminarschule, einem Jahr Einsatzschule und einem halben Jahr Seminarschule als ideale Verzahnung von unterrichtspraktischer Professionalisierung und deren fachdidaktischer Reflexion bewährt. Eine Verkürzung lehnt der bpv mit Nachdruck ab, denn dies würde eine qualitative Verschlechterung der Lehrerausbildung bedeuten. Praxisanteile im Studium sind mit dem Referendariat qualitativ nicht vergleichbar, da die beiden Phasen unterschiedliche Ausbildungsziele haben: Praxisanteile im Studium dienen dem Einblick, der Orientierung und der Reflexion der Studienwahl, das Referendariat dagegen ist die konkrete Vorbereitung auf den Beruf. Hierzu gibt es unter bayerischen Lehrerbildungsexperten und Lehrkräften der Gymnasien einen breiten Konsens.
Umsetzungsbedingungen
Die Ausbildung in der 2. Phase der Lehrerbildung erfolgt in Kleingruppenseminaren von höchstens 8 Studienreferendaren. Nur so kann die Betreuung durch die Seminarlehrer in der nötigen Intensität, mit dem notwendigen Praxisbezug und schulartspezifisch fundiert erfolgen. Die wirtschaftlichen Bedingungen für die Studienreferendare müssen derart gestaltet sein, dass sie sich voll auf ihre Ausbildung konzentrieren können. Dies verlangt eine deutliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge und die pauschale Vergütung der zusätzlichen Unterrichtsaufträge an der Einsatzschule.
Ausbildung an Einsatzschulen
Hier gewinnen die Referendare Sicherheit und Routine im eigenständigen Unterrichten und erhalten gleichzeitig seitens ihrer Seminar- und Betreuungslehrer die notwendige Förderung und Rückmeldung. Die Zusammenarbeit zwischen den Betreuungslehrern an den Einsatzschulen und den Seminarlehrkräften sollte intensiviert und der eigenverantwortliche Unterricht reduziert werden. Für diese zusätzlichen Aufgaben sollten beiden Seiten entsprechende Zeitkontingente zugestanden werden. Die Tätigkeit des Betreuungslehrers ist eine eigenständige wichtige Tätigkeit, die als solche anerkannt werden muss.
Ausbildung an der Seminarschule
Mit Beginn des Referendariats geht die Verantwortung von den Universitäten an die Seminarschulen über. Die Ausbildung in Schulrecht, Fachdidaktik, Pädagogik, Psychologie und staatsbürgerlicher Bildung vollzieht sich im Umfeld der konkreten Berufswirklichkeit und liegt komplett in der Zuständigkeit der Seminarschulen. Dabei werden Angebote außerschulischer Institutionen wahrgenommen. Der eigenverantwortliche Unterricht sollte im 3. Ausbildungsabschnitt gänzlich abgeschafft werden, um die Ausbildungsqualität weiter zu erhöhen.
Qualifikation der Seminarlehrkräfte
Die Tätigkeit als Seminarlehrer erfordert neben einer erfolgreichen Berufspraxis vertiefte Kenntnisse in Fachdidaktik und Erziehungswissenschaften. Die Qualifikation der Seminarlehrer ist durch die überdurchschnittlichen Examensnoten und Beurteilungen gewährleistet. Die neu ernannten Seminarlehrer sollen bereits vor der Übernahme ihrer Funktion durch erfahrene Seminarlehrkräfte ausgebildet werden. Die entsprechenden Lehrgänge sind im erforderlichen Umfang an der Akademie in Dillingen anzubieten. Es liegt im Selbstverständnis der Tätigkeit eines Seminarlehrers, dass fachwissenschaftliche Angebote zur Fortbildung an den Universitäten wahrgenommen werden.
Das zweite Staatsexamen
Die Voraussetzung zur Zulassung zum 2. Staatsexamen ist die Anfertigung einer Schriftlichen Hausarbeit, die eine tiefgreifende Reflexion des Unterrichts beinhaltet. Das 2. Staatsexamen findet an der Seminarschule statt.